Entscheid Vorprüfung durch Kanton

Der private Gestaltungsplan «Glatthof» liegt beim Kanton Zürich zur Vorprüfung. Der Kanton kann Vorgaben auferlegen, die im eingereichten Gestaltungsplan angepasst werden müssen.

Sind alle Auflagen erfüllt, wird die Genehmigung der Vorprüfung erteilt und das Projekt kann weiterentwickelt werden.